setzliche Grundlage für deren Festsetzung (ALEXANDER RUCH, in: Praxiskommentar RPG: Nutzungsplanung, Zürich/Basel/Genf 2016, Art. 27 N. 30). Die Beschwerdeführerin ist somit zur Beschwerde legitimiert, soweit sie eine Verletzung der Gemeindeautonomie rügt.