2. Es sei zu prüfen, inwiefern die Vorinstanz, Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau in der vorliegenden Sache -6- "befangen" und erheblich involviert ist, da es in zeitlicher Hinsicht (Vorprüfungsverfahren) für eine revidierte bzw. neue Bau- und Nutzungsordnung Monate benötigt, bis Rückmeldungen eintreffen. Das DBVU trägt somit massgeblich dazu bei, dass vorliegend sogar eine Planungszone notwendig ist, da keine Rechtssicherheit geschaffen werden kann.