Die Planungszone sei auf eine Teil-Fläche der Parzelle Nr. aaa zu beschränken, welche einem ab dem Rummelbach gemessenen Geländestreifen von sieben Metern Breite (gemäss Plan in Beschwerdeantwortbeilage 1) entspricht. Zudem sei die Dauer der Planungszone auf zweieinhalb Jahre zu beschränken. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. sowie folgenden Verfahrensantrag: