a. Hauptbegehren in der Sache Es sei die mit Beschluss des Gemeinderats Q._____ vom 25. Oktober 2021 erlassene Planungszone auf den Parzellen Nr. aaa und Nr. bbb (Beschlussnummer B2021-358) aufzuheben. -5- b. Eventualbegehren in der Sache Für den Eventualfall, dass die mit Beschluss des Gemeinderats Q._____ vom 25. Oktober 2021 erlassene Planungszone auf den Parzellen Nr. aaa und Nr. bbb nicht aufgehoben wird, sei sie hinsichtlich ihrer räumlichen Ausdehnung sowie ihrer zeitlichen Dauer auf das erforderliche Mass zu beschränken.