Der Aufwand der Anwälte des Gemeinderats war knapp durchschnittlich, derjenige des Anwaltes der Beschwerdegegner (im Vergleich dazu) etwas höher. Insgesamt erscheint für den Gemeinderat eine Parteientschädigung von Fr. 1'500.00 und für die Beschwerdegegner eine solche von Fr. 2'000.00 sachgerecht.