2.2. 2.2.1. Es trifft zu, dass der Entscheid des Gemeinderats vom 16. Januar 2023 zwei Teile aufweist, nämlich Dispositiv-lit. A und lit. B. -9- 2.2.1.1. In Dispositiv-lit. A trat der Gemeinderat auf die Einwendung ein (Ziffer 1) und regelte die Herstellung des rechtmässigen Zustands inkl. des Vorgehens (Ziffern 2 – 5).