4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST). 6. Am 8. Februar 2024 teilten die Beschwerdeführer mit, bei der Gemeinde R._____ liege vom 9. Februar bis 11. März 2024 ein Baugesuch für das Zurücksetzen einer bestehenden Quadersteinmauer und das Erstellen eines Sitzplatzes zur Einliegerwohnung auf der Parzelle Nr. aaa öffentlich auf. 7. Das BVU, Rechtsabteilung, nahm dazu am 15. Februar 2024 Stellung und wies darauf hin, dem Gemeinderat sei es verwehrt, über das eingereichte Baugesuch zu befinden, bis über die Streitsache (Umgang des Rückbaus der beschwerdebetroffenen Stützmauer) rechtskräftig entschieden sei.