2. Die formellen Anträge der Beschwerdeführenden seien vollumfänglich abzuweisen. 3. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer). 5. Am 5. Februar 2024 reichten die Beschwerdeführer eine Replik ein mit folgenden Anträgen: A. Formelle 1. Es sei vom Geometer des Bezirks T._____ eine Vermessung der strittigen Stützmauer hinsichtlich ihrer Höhe, ihres Abstands zur Parzelle bbb und der Lage der Fundamente einzuholen. 2. Es sei ein Augenschein auf den Liegenschaften Q._____ aaa und bbb vorzunehmen (Beweisantrag).