4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST). 2. Das BVU, Rechtsabteilung, beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 9. November 2023, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 4. Januar 2024 beantragte der Gemeinderat Q._____, die Beschwerde sei abzuweisen, unter den gesetzlichen Kostenund Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. 4. Mit Beschwerdeantwort vom 18. Januar 2024 beantragten C._____ und D._____: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen soweit darauf einzutreten ist.