8. Es sei eine öffentliche Verhandlung gemäss Art. 6 EMRK durchzuführen. B. Materielle 1. Es seien die Dispositivziffern 1 - 4 des Entscheids des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 20. September 2023 aufzuheben. 2. Es sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Eventuell sei das Baugesuch abzuweisen und es sei der Rückbau der Stützmauer auf Parzelle aaa auf das zulässige Mass hinsichtlich der Höhe und des Abstandes zur Parzelle bbb zu verfügen (§ 28 Abs. 1 und 2 BauV). -5-