3. Vor Inangriffnahme der Bauarbeiten sind dem Gemeinderat die Absichten schriftlich und planerisch zur Genehmigung einzureichen. 4. Der Gemeinderat wird die Einwender mit den bereinigten Unterlagen vor der Genehmigung bedienen. 5. Nach der Berichtigung sind die Arbeiten oder Dokumente umgehend dem Gemeinderat zur Kontrolle anzumelden.