4.2.2.5. Die psychiatrische Gutachterin führte anlässlich der Verhandlung vom 17. Oktober 2023 aus, eine Spitex könne den notwendigen Aufwand zur Gewährleistung der Sicherheit des Beschwerdeführers 1 nicht leisten, nicht zuletzt, da er sich nicht im Klaren sei über den Umfang des Betreuungsbedarfes. Es müsse eigentlich immer jemand verfügbar sein. Es gebe Pflegepersonal aus dem Ausland, das man für mehrere Monate engagieren könne; meist aber nur eine Person und wenn man zwei brauche, sei dies um ein Vielfaches teurer als ein Pflegeheim. Darüber hinaus sei es fraglich, ob die Familie mit zwei im gleichen Haushalt lebenden Pflegefachpersonen einverstanden wäre.