Es sei bereits der zweite Vorfall (nach dem Suizidversuch vom 15. August 2023), bei welchem die Familie erst mehrere Stunden später den notwendigen Rettungsdienst gerufen habe. Nach der Einschätzung der Klinikvertretung benötige der Beschwerdeführer eine Beistandschaft und eine Unterbringung in einem Pflegeheim (Verlaufsbericht vom 12. Oktober 2023, S. 4, Protokoll, S. 7).