4.2. 4.2.1. Der Beschwerdeführer 1 beantragte anlässlich der Verhandlung vom 17. Oktober 2023 die Entlassung aus der Klinik der PDAG. Er wolle nach Hause, da der Alltag dort wunderbar sei, besser als in der Klinik, und er noch ein paar schöne Tage mit seiner Frau erleben wolle. An einem anderen Ort zu wohnen, komme für ihn nicht in Frage. Zudem schlafe er nachts, weshalb dann keine Betreuung notwendig sei (Protokoll, S. 4 f.).