3.3. Gemäss den Klinikakten distanzierte sich der Beschwerdeführer 1 im Gespräch zwar von Suizidalität, wirkte jedoch verwirrt, wechselhaft, delirant im Verhalten und verweigerte die Medikation, weshalb eine 1:1-Betreuung verordnet wurde (Pflegeverlaufsbericht vom 29. September 2023, 19:33 Uhr). Vom Pflegepersonal sei zudem berichtet worden, dass sich der Beschwerdeführer 1 kurz vor dem ärztlichen Eintrittsgespräch noch nicht von Suizidalität habe distanzieren können (Einrittsgespräch / Vorgespräch vom 29. September 2023).