in der Klinik der PDAG. Am 29. August 2023 fand aufgrund der gegen den Unterbringungsentscheid erhobenen Beschwerde eine Verhandlung in den Räumlichkeiten der Klinik der PDAG statt (WBE.2023.282). Der Beschwerdeführer liess durch die damalige Rechtsvertreterin beantragen, es sei das vorliegende Verfahren für zwei Wochen zu sistieren, um in dieser Zeit zu Hause ein adäquates ambulantes Behandlungs- und Betreuungssetting einzurichten. Das Verfahren wurde antragsgemäss sistiert.