- Geldstrafe von 120 Tagessätzen, bedingt, und Busse von Fr. 5'500.00 wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gemäss Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 24. Oktober 2022 (MI-act. 78 f.).