- Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je Fr. 120.00, bedingt, und Busse von Fr. 5'500.00 wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs, pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand und Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Abteilung 1 Luzern vom 22. Juni 2018 (MI-act. 68 f.);