Ansonsten könnte dieselbe Bodenfläche mehrfach mit Grundbuchabgaben belastet werden. Die Begründung des Rechts, auf einem Dach eine Photovoltaikanlage zu installieren, unterliege nicht der Grundbuchgabe, die auf dem Verkehrswert der belasteten Bodenfläche erhoben werde. Gemäss allen Auslegungsmethoden erscheine die erhobene Gebühr als gesetzeswidrig.