A. 1. Am 1. Juli 2022 beurkundete B._____, aargauische Notarin, den Dienstbarkeitsvertrag zwischen der A._____ AG einerseits und der C._____ AG sowie der D._____ AG andererseits. Dieser sieht die Begründung eines selbstständigen und dauernden Benützungsrechts als Personaldienstbarkeit zu Gunsten der A._____ AG und zu Lasten der im Eigentum der C._____ AG bzw. der D._____ AG befindlichen Parzellen Nrn. ccc, ddd, eee, fff und ggg (GB Q._____) vor. Konkret wird der Dienstbarkeitsberechtigten das ausschliessliche Recht eingeräumt, auf den Dächern von bestehenden Gebäuden eine Photovoltaikanlage zu erstellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern.