von zu Hause aus ("Homeoffice") dokumentieren. Diese Auflistung zeigt, dass der Beschwerdeführer viele IT-Probleme auch aus der Ferne lösen konnte. Diese branchenübliche Flexibilität weckt dementsprechend Zweifel an der Argumentation des Beschwerdeführers, die Wohnung in U._____ sei wegen der vertraglichen Pikettdienstpflicht notwendig gewesen.