Mit Schreiben vom 30. Dezember 2023 teilte der Beschwerdeführer mit, er habe "die Privatkontoauszüge für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis - 15 - 31. Dezember 2022 exportiert", unterliess es jedoch, die entsprechenden Belege zu den Akten zu reichen. Nachdem er mit Verfügung vom 10. Januar 2024 ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass die angeforderten detaillierten Konto- und Kreditkartenauszüge noch immer nicht eingegangen seien, machte er mit Eingabe vom 31. Januar 2024 geltend, er habe diese Auszüge dem Gericht bereits mit Schreiben vom 30. Dezember eingereicht.