Ein weiteres und gewichtiges Indiz für einen Steuerwohnsitz in U._____ sind mit der Vorinstanz die Wohnverhältnisse des Beschwerdeführers. Diesbezüglich ist insbesondere zu ergänzen, dass der Beschwerdeführer vor seinem Umzug nach S._____ bei seinen Eltern in Z._____ wohnte, wo er aufgewachsen und zur Schule gegangen ist. Der Umzug nach S._____ erfolgte gemäss Untermietvertrag erst im Juli 2019 bzw. gemäss Fragebogen zur Abklärung des Nebenwohnsitzes einen Monat später (August 2019).