2.5 In der Folge reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 31. Januar 2024 einen Pikettdienstplan ein. Hinsichtlich der angeforderten detaillierten Kontoauszüge schrieb der Beschwerdeführer, er habe diese dem Gericht bereits mit Eingabe vom 30. Dezember 2023 übermittelt. Weitere Eingaben erfolgten nicht. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 2. Juli 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: