2.4 Diese Eingabe nahm das Verwaltungsgericht als Fristerstreckungsgesuch entgegen, wobei dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 10. Januar 2024 lediglich eine Fristerstreckung betreffend die einverlangten Dienstpläne sowie allfällige Rapporte oder Abrechnungen des Arbeitgebers über die effektiv geleisteten Piketteinsätze gewährt wurde. Der Instruktionsrichter wies den Beschwerdeführer zudem ausdrücklich darauf hin, dass dieser auch die einverlangten Privatkonto- und Kreditkartenauszüge noch nicht eingereicht habe.