Piketteinsätze ein. Gleichzeitig teilte er mit, dass es ihm nicht möglich sei, alle angeforderten Dokumente innerhalb der Frist beizubringen, da er nicht mehr bei der betreffenden Arbeitgeberin angestellt und die Beziehung zu dieser "nicht mehr die Beste" sei. Er werde jedoch die fehlenden Dokumente nachreichen, sobald er sie erhalten habe. Des Weiteren teilte der Beschwerdeführer mit, dass er die "Privatkontoauszüge für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2022 exportiert" habe. Die entsprechenden Kontoauszüge legte er jedoch nicht vor.