2. 2.1 Während das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, mit Eingabe vom 6. Oktober 2023 auf eine Vernehmlassung verzichtete, beantragte das Kantonale Steueramt (KStA) mit Beschwerdeantwort vom 1. November 2023 unter Verweis auf das angefochtene Urteil die Abweisung der Beschwerde. Der Stadtrat U._____ verzichtete am 13. November 2023 auf eine Beschwerdeantwort.