C. Mit Eingabe vom 28. April 2022 (Postaufgabe: 29. April 2022) erhob der Steuerpflichtige Rekurs beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, welches am 31. August 2023 entschied: 1. Der Rekurs wird abgewiesen. 2. Der Rekurrent hat die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 180.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 780.00, zu bezahlen. -3- 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.