Im Fragebogen zur Klärung des Nebenwohnsitzes gab der Steuerpflichtige am 9. Februar 2021 gegenüber der Gemeinde U._____ an, dass er sich im Laufe des Jahres 2022 definitiv in U._____ anmelden werde. In S._____ lebe er seit August 2019 in einer 4-Zimmer-Wohnung zusammen mit seinen Geschwistern und verbringe circa zweimal pro Monat die Wochenenden im Kanton Aargau. Der Grund für seinen Aufenthalt in U._____ sei die Verkürzung seines Arbeitsweges. Im Pikettfall sei er dadurch flexibler erreichbar.