A. 1. Der am tt.mm.jjjj geborene und ledige B._____ (nachfolgend: Steuerpflichtiger) war ab Februar 2019 bei der C._____ AG in R._____ als IT-Supporter in einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis angestellt. Aufgrund dieser Anstellung zog er im September 2020 von S._____, Kanton Bern, nach U._____, Kanton Aargau. Im Februar 2021 meldete er sich rückwirkend auf den 1. September 2020 bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde U._____ als Wochenaufenthalter an, wo er seit seinem Zuzug allein eine 2 ½-Zimmer-Wohnung zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 1'225.00 (inkl. Fr. 120.00 Akontozahlung für die Nebenkosten) bewohnt.