Die Grenzen einer solchen freiwilligen Unterstützung zeigen sich exemplarisch an einem Vorfall, den der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 6. Februar 2025 schildert. Demnach reiste eine ihm nahestehende Person im Juli 2024 mit einem durch Spendengelder finanzierten Flugticket in die Elfenbeinküste. Ziel sei es gewesen, die Mutter des Beschwerdeführers ausfindig zu machen, um seine Geburt vor den ivorischen Behörden bezeugen zu lassen. Der Versuch blieb nach den Angaben des Beschwerdeführers erfolglos (act. 99). Belegt ist dabei einzig das auf den Namen des Freundes des Beschwerdeführers ausgestellte Flugticket (act. 101 ff.).