Diese ärztliche Einschätzung wird durch die Aktennotiz des MIKA betreffend ein am 3. Mai 2022 geführtes Telefonat mit dem Betreuer des Beschwerdeführers gestützt. Gemäss dessen Angaben kann der Beschwerdeführer lediglich drei ihm vertraute Orte in C._____ – namentlich die Infek- tiologie-Abteilung des C._____, die B._____ sowie die Apotheke – selbständig aufsuchen. Für sämtliche weitere Angelegenheiten sei der Beschwerdeführer auf persönliche Begleitung angewiesen (MI-act. 511).