Aus der Stellungnahme des SEM vom 24. Juli 2024 geht hervor, dass die Elfenbeinküste grundsätzlich über funktionierende Verwaltungsstrukturen verfügt und eine persönliche Vorsprache in der Elfenbeinküste zur Passbeantragung nicht zwingend erforderlich sei. Dabei wird auf alternative Möglichkeiten hingewiesen, wie die Mandatierung einer Person vor Ort oder ein Antrag auf Ausstellung eines Ersatzreisedokuments bei der ivorischen Vertretung in der Schweiz (act. 84 f., vgl. auch act. 54 f.). Vor diesem Hintergrund kann nicht von einer unmöglichen Beschaffung eines Reisepapiers im Sinne von Art. 8 Abs. 2 lit. a VZAE ausgegangen werden.