Zudem rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung des Willkürverbots und des Rechtsgleichheitsgebots. Im Kanton Aargau sei es in vergleichbaren Fällen vorgekommen, dass ausländerrechtliche Bewilligungen erteilt worden seien, obwohl die Identität der betroffenen Personen noch nicht abschliessend geklärt gewesen sei.