Er führte weiter aus, dass ein Freund, der derzeit in Italien lebe, im Juli 2024 in die Elfenbeinküste gereist sei, um seine Mutter zu finden und als Zeugin für eine nachträgliche Registrierung zu gewinnen, dass dieser aber seine Aufgabe nicht erfüllt habe. Aufgrund fehlender verlässlicher Kontaktpersonen vor Ort gestalte sich das Verfahren für ihn als besonders schwierig. Abschliessend bat der Beschwerdeführer um Aussetzung des Verfahrens, um ihm mehr Zeit für die Beschaffung der Dokumente zu gewähren (act. 98 ff.).