Am 6. Februar 2025 reichte der Beschwerdeführer eine Übersicht der unternommenen Schritte sowie entsprechende Korrespondenz ein. Er erklärte unter anderem, dass er sich mehrfach an die ivorische Botschaft gewandt habe, dort persönlich vorstellig geworden sei und seine Situation umfassend geschildert habe. Eine schriftliche Bestätigung über den Stand des anhängigen Verfahrens in der Elfenbeinküste liege ihm jedoch nicht vor. Er führte weiter aus, dass ein Freund, der derzeit in Italien lebe, im Juli 2024 in die Elfenbeinküste gereist sei, um seine Mutter zu finden und als Zeugin für eine nachträgliche Registrierung zu gewinnen, dass dieser aber seine Aufgabe nicht erfüllt habe.