Mit Instruktionsverfügung vom 13. Januar 2025 wurde der Beschwerdeführer gestützt auf seine bisherigen Angaben aufgefordert, bis zum 10. Februar 2025 tabellarisch und detailliert darzulegen, welche konkreten Schritte durch wen, wann und in welcher Form unternommen worden seien, um die entsprechenden Dokumente zu beschaffen. Dabei wurde er insbesondere -9-