Mit Eingabe vom 17. September 2024 ersuchte der Beschwerdeführer erneut um Fristerstreckung, da sich sein Antrag beim Gericht in Abidjan befinde und noch auf eine Unterschrift warte. Die von ihm eingeleiteten Schritte zielten auf die Ausstellung einer Geburtsurkunde und der dazugehörigen Ergänzungsurteile, auf deren Grundlage er eine Identitätskarte und schliesslich einen Pass beantragen könne. Die Frist wurde in der Folge bis zum 17. Dezember 2024 verlängert (act. 92 f.)