Dabei wurde das SEM insbesondere ersucht, allenfalls unter Rücksprache mit den zuständigen ivorischen Behörden mitzuteilen, welche konkreten Schritte eine in der Elfenbeinküste geborene Person ohne bisherige Identitätsdokumente unternehmen muss, um in den Besitz eines Reisepasses zu gelangen, sofern kein Kontakt zu Verwandten bestehe. Weiter wurde das SEM aufgefordert, darzulegen, mit welchem Reisedokument der Beschwerdeführer allenfalls in sein Herkunftsland reisen könnte, um dort notwendige Abklärungen vorzunehmen, durch welche Behörde ein solches Reisedokument ausgestellt würde und ob das SEM bereit wäre, für die Rückkehr in die Schweiz ein Rückreisevisum auszustellen.