Mit Instruktionsverfügung vom 24. April 2024 wurde das SEM aufgefordert, zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 18. März 2024 Stellung zu nehmen. Dabei wurde das SEM insbesondere ersucht, allenfalls unter Rücksprache mit den zuständigen ivorischen Behörden mitzuteilen, welche konkreten Schritte eine in der Elfenbeinküste geborene Person ohne bisherige Identitätsdokumente unternehmen muss, um in den Besitz eines Reisepasses zu gelangen, sofern kein Kontakt zu Verwandten bestehe.