58), nahm der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. März 2024 Stellung. Dabei rügte er, die Ausführungen des SEM seien unvollständig und würden der Komplexität seiner Situation nicht gerecht. Unter Verweis auf die ivorische Gesetzgebung legte er dar, dass er nie über Identitätsdokumente -7-