Mit Instruktionsverfügung vom 10. Januar 2024 wurde das SEM aufgefordert, sich zur Frage zu äussern, welche amtlichen Dokumente aus der Elfenbeinküste für den Nachweis der Identität einer Person geeignet sind, welche Unterlagen dafür erforderlich sind und ob deren Beschaffung eine Anwesenheit vor Ort voraussetzt (act. 48 ff.). Mit weiterer Verfügung vom gleichen Tag wurde der Beschwerdeführer von der Kosten- und Vorschusspflicht befreit und auf die Möglichkeit eines nachträglichen Gesuchs um unentgeltliche Rechtsvertretung hingewiesen (act. 50 ff.).