Am 25. Oktober 2023 wurde die Beschwerde der Vorinstanz zur Beschwerdeantwort und Einreichung aller migrationsrechtlicher Akten zugestellt. Betreffend das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege stellte der Instruktionsrichter einen Entscheid nach Eingang der Vorakten in Aussicht (act. 44 f.). Die Vorinstanz reichte die Akten am 30. Oktober 2023 ein, verzichtete auf eine detaillierte Beschwerdeantwort, hielt an ihren Erwägungen im Einspracheentscheid fest und beantragte die Abweisung der Beschwerde (act. 46).