Mit Eingabe vom 30. August 2023 führte der Beschwerdeführer aus, gemäss Auskunft der ivorischen Botschaft in der Schweiz müsse er für den Erhalt eines ivorischen Reisepasses eine Kopie bzw. einen Auszug (aus) der Geburtsurkunde (nicht älter als zwei Jahre) oder einen Notariatsakt mit dem Vermerk "en vue de l'établissement de la CNI" einreichen. Für eine Identitätsbescheinigung benötige er eine Empfangsbescheinigung CNI, einen Auszug aus der Geburtsurkunde (nicht älter als zwei Jahre) und eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre). Die meisten der Dokumente müssten vor Ort in der Elfenbeinküste beantragt werden.