Mit Schreiben vom 20. Oktober 2008 schlug das BFM angesichts der unklaren Resultate und der weiterhin geltend gemachten ivorischen Staatsangehörigkeit vor, den Beschwerdeführer für eine nächste zentrale Befragung durch eine Delegation aus der Elfenbeinküste vorzumerken (vgl. MIact. 269). Eine solche Befragung fand jedoch soweit aktenkundig ersichtlich nicht statt.