In einem weiteren Interview vom Juli 2004 wurde Gambia als möglicher Herkunftsstaat ausgeschlossen, Guinea hingegen als am wahrscheinlichsten bezeichnet. Dabei wurde festgehalten, dass der vom Beschwerdeführer verwendete Dialekt auch in Mali und in der Elfenbeinküste vorkomme, was eine eindeutige Herkunftszuweisung zusätzlich erschwere (MI-act. 159). Bereits im November 2003 hatte das BFF dem MKA gestützt auf eine LINGUA-Analyse mitgeteilt, der Beschwerdeführer stamme eindeutig nicht aus der Elfenbeinküste; sprachlich kämen vielmehr Mali oder Gambia in Betracht (vgl. MI-act. 112).