] 7 ff.; 30 ff.). Mit Entscheid vom 13. September 2002 lehnte das damalige Bundesamt für Flüchtlinge (BFF; später Bundesamt für Migration [BFM]; heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) das Asylgesuch des Beschwerdeführers unter Verneinung seiner Flüchtlingseigenschaft ab, ordnete die Wegweisung aus der Schweiz per 8. November 2002 an und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug (MI-act. 30 ff.). Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 42 f.). In der Folge stellte das damalige Migrationsamt des Kantons Aargau (MKA; heute Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [MIKA]) beim BFF ein Gesuch um Vollzugsunterstützung (MI-act. 44 f.).