A. Der Beschwerdeführer reiste am 26. Juni 2002 illegal in die Schweiz ein und ersuchte am 28. Juni 2002 in Kreuzlingen um Asyl. Dabei gab er an, aus der Elfenbeinküste zu stammen und nie im Besitz von Reisepapieren gewesen zu sein (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 7 ff.;