SAR 210.300]). Folglich ist die Klinik der PDAG zur Behandlung des Entlassungsgesuchs zuständig. -3- 3.4. An falsche amtliche Stellen eingereichte Eingaben sind unverzüglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten (siehe auch die Weiterleitungspflicht gemäss Art. 439 Abs. 4 ZGB). Die Eingabe von A._____ vom 4. Oktober 2023 ist deshalb der Klinik der PDAG zur umgehenden Behandlung als Entlassungsgesuch zu überweisen.