2. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2023 (Eingang gleichentags per Mail) erhob A._____ Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen den Unterbringungsentscheid und vermerkte zudem "Bitte kein Medi.-Zwang". Laut Auskunft der Klinik der PDAG wurden seit der Klinikeinweisung kein neuer Unterbringungsentscheid und auch kein Entscheid betreffend Behandlung ohne Zustimmung erlassen.